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Verfassungsgericht NPD scheitert mit Klage

Die rechtsextreme NPD kann voerst nicht mit vollständiger Rückzahlung der staatlichen Parteizuwendung rechnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und eine Verfassungsbeschwerde der Partei abgewiesen.

Die NPD ist mit einer Klage auf uneingeschränkte Auszahlung der staatlichen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Karlsruher Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde der Partei aus formalen Gründen ab und verwies sie auf den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten.

Seit Ende 2006 zahlt die Bundestagsverwaltung nicht mehr die vollen Abschlagszahlungen an die rechtsextremistische NPD aus, weil auf die Partei Rückforderungen wegen fehlerhafter Rechenschaftsberichte in den Jahren 1997 bis 1999 zukommen.

Die Rückforderungen werden die Ansprüche der NPD auf staatliche Gelder wahrscheinlich übersteigen. Von den letzten 277 000-Euro-Tranche aus 2006 erhielt die NPD - die im Gegenzug eine Grundschuld bestellen musste - nur 180.000 Euro. Auch im laufenden Jahr bekommt die Partei deutlich weniger als vorgesehen.

NPD hat weitere Finanzlage nicht offengelegt

Die Partei macht geltend, sie habe Mitarbeiter entlassen müssen und könne ihre verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben als politische Partei nicht mehr wahrnehmen. Sie hatte - ohne Erfolg - eine Eilanordnung beim Verwaltungsgericht und beim Oberverwaltungsgericht in Berlin beantragt.

Nach den Worten der Karlsruher Richter muss die NPD zunächst das Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten abwarten, bevor sie sich ans Bundesverfassungsgericht wenden darf. Dass ihr ein "schwerer und unabwendbarer Nachteil" entstünde, habe sie schon deshalb nicht ausreichend dargelegt, weil sie ihre weitere Finanzlage nicht offengelegt habe.

DPA DPA

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