Video Verfassungsgericht fordert Schutz von Behinderten bei Triage

Video: Verfassungsgericht fordert Schutz von Behinderten bei Triage
Behinderte Menschen müssen in der Pandemie besonders bei der sogenannten Triage geschützt werden. Der Gesetzgeber müsse deshalb unverzüglich Vorkehrungen treffen, um bei der Verteilung knapper Intensivbetten jede Benachteiligung von Behinderten wirksam zu verhindern, erklärte das Bundesverfassungsgericht in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richter gaben damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer schwerbehinderter Menschen statt. Da Bundesregierung und Parlament bisher keine Vorkehrungen getroffen hätten, sei das im Grundgesetz ausdrücklich festgelegte Diskriminierungsverbot von Behinderten verletzt. Der Sozialverband VdK begrüßte die Entscheidung. "Der Gesetzgeber hat es bislang versäumt zu handeln", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Es kann und dürfe nicht sein, dass Medizinerinnen und Mediziner in einer so wichtigen Frage alleingelassen werden. "Weil was wir in den letzten Monaten immer wieder gesehen haben, ist, dass es zu einer riesen Verunsicherung führt. Natürlich einerseits der Menschen. Ja eben Menschen mit Behinderungen, Menschen, die älter sind. Also alle Menschen, die in irgendeiner Weise glauben, dass sie in einer Triage-Entscheidung dann einfach die Betroffenen sind. Und für die Menschen war es eine Verunsicherung. Und natürlich ist es auch für die Ärztinnen und Ärzte, das Pflegepersonal, eine Riesenverantwortung, wenn sie damit alleingelassen werden. Deswegen ist es schon richtig, wenn auch der Gesetzgeber sich jetzt mit der Thematik befassen muss." Die Politik sollte nun unverzüglich handeln, das habe das Gericht sehr deutlich gemacht, sagte Bentele. Bei der Triage müssen Ärztinnen und Ärzte eine Entscheidung treffen, wer behandelt wird, wenn nicht genügend Behandlungskapazitäten für alle Patienten bereitstehen. Dafür haben die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin und andere Fachgesellschaften eine Leitlinie entwickelt, wie solche Entscheidungen zu treffen sind. In den vergangenen Monaten hatten Mediziner wiederholt gewarnt, dass angesichts der hohen Auslastung der Intensivstationen in der Corona-Pandemie eine Triage drohe. Wie die nun unverzüglich zu treffenden Regelungen inhaltlich auszusehen haben, wurde nicht entschieden. "Bei der konkreten Ausgestaltung kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu", heißt es in der Entscheidung.
Die Karlsruher Richter gaben damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer schwerbehinderter Menschen statt.

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