Im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden kann. Damit darf die Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Gericht erlaubte keine Revision gegen sein Urteil, woraufhin die AfD Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht gegen diese Nichtzulassung einlegte.
Das Leipziger Gericht wies diese allerdings Ende Juli ab. Die AfD teilte schon damals mit, die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen.
Anfang Mai, ein Jahr nach dem Münsteraner Urteil, hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD dann auch als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Auch gegen die Hochstufung setzt sich die Partei juristisch zur Wehr und klagte beim Verwaltungsgericht Köln. Bis dieses darüber entscheidet, ist die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorerst ausgesetzt.