Einstufung

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Bundesverfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert extremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Partei angestrengten Eilverfahren. Zwar gebe es innerhalb der Partei laut verfahrensrelevantem Kenntnisstand mit hinreichender Gewissheit gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung gerichtete Bestrebungen. Die AfD sei durch diese allerdings "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".
Cannabispflanzen

Internationale Drogentagung: EU-Länder müssen sich an gemeinsamen Standpunkt halten

Bei internationalen Abstimmungen zur Einstufung von Drogen müssen EU-Länder sich an den vereinbarten gemeinsamen Standpunkt halten. Ungarn tat das bei einer Tagung zu Cannabis nicht und hat so gegen EU-Recht verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil vom Dienstag erklärte. Eine Klage der EU-Kommission hatte damit Erfolg. (Az. C-271/23)
Protest in Solidarität mit den Menschen im Iran

Italien fordert Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation

Angesichts der gewaltsamen Niederschlagung von regierungskritischen Protesten im Iran hat Italien die EU aufgefordert, die iranischen Revolutionsgarden als terroristische Organisation einzustufen. Er werde diesen Vorschlag "in Abstimmung mit anderen Partnern" bei einem EU-Außenministertreffen am Donnerstag in Brüssel unterbreiten, erklärte Italiens Außenminister Antonio Tajani am Montag im Onlinedienst X. "Die Verluste, die die Zivilbevölkerung während der Proteste erlitten hat, erfordern eine klare Reaktion."
Bundesgerichtshof

Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe

Die Strafen für drei Mitglieder der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51 müssen neu bestimmt werden. Die Einstufung als kriminelle Vereinigung - also nicht als terroristische Gruppe - kann dagegen bestehen bleiben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Er bestätigte damit größtenteils ein Urteil des Oberlandesgerichts Jena aus dem Juli 2024. (Az. 3 StR 33/25)