Einstufung

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Bundesverfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert extremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Partei angestrengten Eilverfahren. Zwar gebe es innerhalb der Partei laut verfahrensrelevantem Kenntnisstand mit hinreichender Gewissheit gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung gerichtete Bestrebungen. Die AfD sei durch diese allerdings "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".
Cannabispflanzen

Internationale Drogentagung: EU-Länder müssen sich an gemeinsamen Standpunkt halten

Bei internationalen Abstimmungen zur Einstufung von Drogen müssen EU-Länder sich an den vereinbarten gemeinsamen Standpunkt halten. Ungarn tat das bei einer Tagung zu Cannabis nicht und hat so gegen EU-Recht verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil vom Dienstag erklärte. Eine Klage der EU-Kommission hatte damit Erfolg. (Az. C-271/23)