Bundesverfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert extremistisch einstufen

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Partei angestrengten Eilverfahren. Zwar gebe es innerhalb der Partei laut verfahrensrelevantem Kenntnisstand mit hinreichender Gewissheit gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung gerichtete Bestrebungen. Die AfD sei durch diese allerdings "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".

Der vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai vergangenen Jahres abgegebenen Bewertung der Bundes-AfD als gesichert extremistisch sei das Gericht "in seinem Beschluss vom heutigen Tag nicht gefolgt", hieß es weiter. Zwar sei es "überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die Antragstellerin besteht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten". Nach einer Prüfung im Eilverfahren könne "gegenwärtig jedoch keine das Gesamtbild der Partei beherrschende Prägung der Antragstellerin" in der entsprechenden Weise festgestellt werden.

Damit darf der Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene vorerst weder als gesichert extremistisch einstufen noch so behandeln. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist das aber noch nicht. Wann diese ergehen könnte, ist nach Gerichtsangaben noch offen. Gegen den Beschluss im Eilverfahren kann zudem Beschwerde beim NRW-Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte in Berlin, die Regierung nehme den Eilentscheid "zur Kenntnis". Er betonte auch, dass sich an der Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall damit nichts ändere: "Der Verdachtsfall bleibt." Auch das Verwaltungsgericht habe deutlich gemacht, dass "die AfD teilweise offen Bestrebungen vertritt, die mit der Verfassungsordnung nicht in Einklang stehen". Für eine Einstufung als gesichert rechtsextrem gelte es jetzt das Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Dobrindt rief weiter zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auf. "Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen", sagte der Innenminister. Er äußerte sich zudem skeptisch zu Forderungen nach einem AfD-Verbot. Dafür gebe es im Vergleich zu der Einstufung als gesichert rechtsextrem noch "deutlich darüber hinausgehende Hürden".

Die AfD begrüßte den Gerichtsentscheid. Dieser sei "ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat", erklärte Parteichefin Alice Weidel. Das Gericht habe damit "auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel" vorgeschoben. Ko-Parteichef Tino Chrupalla sagte, der Eilentscheid zeige, "dass man eine Opposition auch auf diesem Wege nicht ausschalten kann". Mit Blick auf das ausstehende Hauptverfahren sprach er allerdings von einem "Zwischenerfolg".

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD-Bundesebene am 2. Mai 2025 öffentlich als gesichert extremistisch eingestuft. Die Partei klagte umgehend dagegen und beantragte parallel Eilrechtsschutz. Der Verfassungsschutz sagte daraufhin zu, die entsprechende Einstufung bis zu einer gerichtlichen Eilentscheidung ruhen zu lassen.

Das Bundesverfassungsschutz hatte die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem unter anderem mit einem von der Partei vertretenen ethnisch-abstammungsmäßigem Volksverständnis begründet, das ganze Bevölkerungsgruppe abwerte. Konkreter Ausdruck dieser Ideologie sei eine migranten- und muslimfeindliche Haltung.

Dies bestätigte auch das Kölner Verwaltungsgericht. Allerdings reichten derartige Positionierungen bislang nicht aus, um eine "verfassungsfeindliche Grundtendenz" der Gesamtpartei festzustellen. Abwertende Äußerungen allein reichten dafür nicht. Auch aus "dem unklaren Begriff 'Remigration'" beispielsweise folge noch "kein konkretes politisches Ziel im Sinn einer undifferenzierten Abschiebung".

Grundlage des Eilverfahrens waren nur die vom Verfassungsschutz gesammelten öffentlichen Quellen. Geheimdienstliche Informationen zu etwaigen nicht öffentlich getätigten weitergehenden Zieldefinitionen der AfD könnte die Behörde aber in das Hauptverfahren einbringen.

Unabhängig von der Bewertung der Gesamtpartei auf Bundesebene stufen die Verfassungsschutzbehörden in mehreren Bundesländern die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Dies gilt für deren Landeverbände in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg. 

AFP