Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Partei angestrengten Eilverfahren. Zwar gebe es innerhalb der Partei laut verfahrensrelevantem Kenntnisstand mit hinreichender Gewissheit gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung gerichtete Bestrebungen. Die AfD sei durch diese allerdings "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".
Ein früherer Häftling im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba darf einem Urteil vom Montag zufolge wieder nach Deutschland kommen. Der aus Mauretanien stammende Mann hat inzwischen die niederländische Staatsbürgerschaft, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag ausführte. Dadurch sei ein früheres Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen. Der Fall ist aber noch nicht komplett abgeschlossen - es kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) ist mit einem Eilantrag gegen einen Castortransport von Atommüll gescheitert. Der Transport von 152 Behältern mit Brennelementen aus dem früheren Atomversuchsreaktor Jülich in das Zwischenlager Ahaus sollte damit vorerst gestoppt werden, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mitteilte. Der BUND als Verband könne gegen die atomrechtliche Genehmigung durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung aber nicht gerichtlich vorgehen.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) hat den umstrittenen Transport von 152 Behältern mit Brennelementen aus dem früheren Atomversuchsreaktor Jülich in das Zwischenlager Ahaus genehmigt. In den Behältern sollen insgesamt rund 300.000 abgebrannte Brennelemente aus Jülich in das Zwischenlager gebracht werden, wie die Behörde am Montag in Berlin mitteilte. Ein Termin wurde nicht genannt, die Genehmigung für den Transport ist befristet bis zum 31. August 2027.
Eine Polizistin aus Nordrhein-Westfalen kann sich die Elternzeit nicht als Dienstzeit im wechselnden Schichtdienst anrechnen lassen. Damit kann sie nicht früher in den Ruhestand, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagabend entschied. In Nordrhein-Westfalen dürfen Polizeibeamte nach 25 Jahren im Wechselschichtdienst ein Jahr früher in Pension gehen. (Az. 2 C 15.24)