Oberverwaltungsgericht Münster: Radfahren darf nicht verboten werden
Werden Verkehrsteilnehmer bei einer Fahrt mit dem Fahrrad oder dem E-Scooter unter Alkoholeinfluss erwischt, können die Behörden ihnen nicht verbieten, solche führerscheinfreien Fahrzeuge in Zukunft zu benutzen. Die Fahrerlaubnisverordnung bietet dafür keine rechtliche Grundlage, wie das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster nach Angaben vom Freitag entschied. Es schloss sich damit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte an.