Die Umweltschutzorganisation BUND hat beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage gegen die Genehmigung der Schweinemastanlage in Suckwitz bei Krakow am See eingelegt. In der Genehmigung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom Oktober 2020 würden die Anforderungen für einen wirksamen Brandschutz und die Verpflichtungen des Landes zum Erhalt Europäischer Schutzgebiete und geschützter Lebensräume nicht eingehalten, begründete der BUND am Montag seine Klage. Bisherige Einwände und ein Widerspruch des BUND seien abgewiesen worden.