Der Verfassungsschutz hat die AfD zurecht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft: Dieses Urteil der Vorinstanz bestätigte nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster. Politikwissenschaftler Albrecht von Lucke erklärt, welche Folgen das Urteil nun für die AfD haben könnte.
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