Überkreuz-Anstellungen
Wie eine Grauzone den Bundestag aufwühlt

Ein Redner wirft einen Schatten auf die Bühnenrückwand mit AfD-Schriftzug auf einer Veranstaltung
Ein Redner wirft einen Schatten auf die Bühnenrückwand mit AfD-Schriftzug auf einer Parteiveranstaltung
© Hannes P Albert / DPA
Die AfD steht unter Verdacht der Vetternwirtschaft, seit publik wurde, dass mehrere Abgeordnete Angehörige kreuzweise beschäftigen. Wird die gesetzliche Lücke nun geschlossen?

Vielleicht kommt es auf den Einzelfall an, wie Markus Frohnmaier von der AfD sagt, und vielleicht ist seine Frau ja tatsächlich die Idealbesetzung für den Job – und kein Verdachtsfall von Vetternwirtschaft. Nur ist das irrelevant, denn rein rechtlich betrachtet ist es legal. Aber ist es auch legitim?

Die Folgen der gesetzlichen Grauzone wühlen das politische Berlin auf. Recherchen verschiedener Medien haben zahlreiche Fälle sogenannter Überkreuz-Anstellungen in der AfD aufgedeckt. Alle im Bundestag vertretenen Fraktionen betonen auf stern-Anfrage, sich an die aktuell geltenden Regeln zu halten. Trotzdem werden Forderungen nach einer Verschärfung laut. Schließlich berührt die rechtliche Grauzone, in der sich Frohnmaier und andere AfD-Funktionäre möglicherweise wissentlich bewegt haben, die Glaubwürdigkeit des gesamten Parlamentsbetriebs. 

Frohnmaiers Frau ist im Büro von Johann Mertel angestellt, ebenfalls ein AfD-Bundestagsabgeordneter. Ihr Gehalt wird also aus Steuermitteln finanziert. Es ist offenbar nicht der einzige Fall, in der Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen Abgeordnetenkollegen angestellt worden sind. So sollen bei der AfD-Bundestagsabgeordneten Claudia Weiss drei Geschwister des AfD-Fraktionsmanagers in Magdeburg, Tobias Rausch, angestellt sein. Die Liste wird mit jeder Recherche länger. 

Rechtlich zu beanstanden ist die Praxis nicht, aber sie wirft die Frage auf, wo Vertrauen aufhört – und Filz und Vetternwirtschaft beginnen.

Hat die AfD das Abgeordnetengesetz vorsätzlich umgangen?

Ein Blick ins Abgeordnetengesetz. Die bisherige Regelung verbietet es Parlamentariern lediglich, Mitarbeiter gegen Bezahlung zu beschäftigen, mit denen sie selbst "verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren". Dasselbe gilt laut Gesetz für Lebenspartner oder früheren Lebenspartner. Die bezahlte Anstellung von Angehörigen bei anderen Abgeordneten der Partei ist demnach zulässig. 

Kritiker werfen der AfD nun vor, durch solche Überkreuz-Anstellungen die Regelungen des Abgeordnetengesetzes vorsätzlich zu umgehen. Dazu gehört Johannes Fechner, Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion. „Mit Steuermitteln bezahlte Stellen müssen nach Kompetenz und Leistung, nicht nach Verwandtschaftsgrad oder zur Absicherung innerparteilicher Seilschaften vergeben werden“, sagt er dem stern

In der SPD-Fraktion seien keine Beschäftigungsfälle von Abgeordneten mit Verwandten von Bundestagsmitgliedern bekannt, sagt Fechner. Dennoch werde man die eigene Fraktionsgeschäftsordnung entsprechend ergänzen und dies gezielt untersagen. Mit dem Koalitionspartner von der Union wolle man über Verschärfungen des Abgeordnetengesetzes beraten, kündigt er an. 

Dort hatte sich zuletzt Hendrik Hoppenstedt, Obmann im Geschäftsordnungsausschuss, offen für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes gezeigt. Ziel der Prüfung sei es, den „Missbrauchs-Sumpf“ trockenzulegen, wie Hoppenstedt zu „T-Online“ sagte. 

Für alle Abgeordneten gelte, dass die Beschäftigung von Mitarbeitern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen hat, erklärt ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion dem stern. Die Einzelheiten seien im Abgeordnetengesetz geregelt, das durch Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates ergänzt werden könne. Und genau hier könnte Schwarz-Rot eine Regelverschärfung verankern. Nach derzeitigem Kenntnisstand seien in der Unionsfraktion weder Fälle aus der Vergangenheit noch der laufenden Legislaturperiode bekannt, die auf eine Überkreuz-Anstellung schließen ließen. 

Das „Phänomen“ der Überkreuz-Anstellungen

Auch in der Grünen-Fraktion habe man keine Indizien, dass die Abgeordneten die geltenden Regeln missachten würden, heißt es auf Anfrage des stern. Allerdings verweist die Sprecherin auf eine mögliche Leerstelle, ohne sie so zu nennen: „Das Abgeordnetengesetz trifft keine Regelungen zu Beschäftigungen bei anderen Abgeordneten oder in den Fraktionen anderer Parlamente.“ Einen Änderungsbedarf sehe man hier nicht. Aber: Sollte es Änderungsvorschläge geben, „prüfen wir diese selbstverständlich gründlich“. Einer Verschärfung wollen die Grünen also nicht grundsätzlich im Wege stehen.

Es scheint, als hätten erst die Medienberichte die Bundestagsfraktionen für das Thema Überkreuz-Anstellungen sensibilisiert. Die Linksfraktion habe die vielen Anfragen jedenfalls zum Anlass genommen, die Sache intern zu prüfen. „Die Prüfung hat keine Anstellungsverhältnisse Angehöriger unserer Bundestagsabgeordneten ergeben“, sagt Fraktionsmanagerin Ina Latendorf zum stern.

Im Abgeordnetengesetz für die Bundesebene seien sogenannten Überkreuz-Beschäftigungen bisher nicht geregelt, sagt Latendorf, anders als in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen, wo es auf Landesebene ein Über-Kreuz-Verbot gebe. „Daher sollte der Bundestag prüfen, ob einer Aufnahme ins Abgeordnetengesetz etwas entgegensteht", fordert die Fraktionsgeschäftsführerin.  

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos