AfD-Verwandtschaftsaffäre: Union offen für Gesetzesverschärfung

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Als Reaktion auf die AfD-Verwandtschaftsaffäre will die Unionsfraktion im Bundestag gesetzliche Verschärfungen zur Beschäftigung von Angehörigen im Parlamentsbetrieb prüfen. Es gehe darum, "wie das Abgeordnetengesetz verschärft werden kann, um diesen Missbrauchs-Sumpf trockenzulegen", sagte der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt, Obmann im Geschäftsordnungsausschuss, am Dienstag dem Nachrichtenportal t-online. "Wir wollen jeglichen weiteren Schaden vom Steuerzahler abwenden." Zuvor hatte sich auch der Koalitionspartner SPD offen für eine Gesetzesverschärfung gezeigt.

Hoppenstedt kritisierte das Verhalten von AfD-Politikern als "schamlos und inakzeptabel". Der Politikbetrieb sei "kein Selbstbedienungsladen", fügte er hinzu. 

Auch Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) übte scharfe Kritik an der bisherigen Einstellungspraxis der AfD. "Die AfD-Verwandtenaffäre offenbart ein bislang in den Parlamenten nicht für möglich gehaltenes Ausmaß an Skrupellosigkeit im Umgang mit den Beschäftigungsverhältnissen von Abgeordneten", sagte Bilger dem "Handelsblatt". Er sprach sich ebenfalls für eine Überprüfung der gesetzlichen Regeln aus.

Kritik kam auch von CSU-Chef Markus Söder, der die AfD-Beschäftigungsverhältnisse mit "Clan-Strukturen" verglich. Gegenüber der Mediengruppe Bayern riet der bayerische Ministerpräsident von einem Verbotsverfahren ab und warnte davor, ein "hysterisch-moralisches Verbot zu fordern". Die AfD müsse vielmehr inhaltlich angegangen werden: "Die AfD ist nicht kompetent zu regieren", sagte Söder. "Ihre abwegigen Vorstellungen zur Wirtschaftspolitik wären höchst schädlich für unser Land." Zudem sei die Partei eine "Moskau-hörige Truppe".

In der Affäre geht es um die Anstellung von Familienangehörigen bei AfD-Parlamentariern. In den vergangenen Wochen waren in verschiedenen Bundesländern immer mehr solcher Fälle bekannt geworden - Berichten zufolge sind etwa mehrere Familienangehörige von AfD-Landespolitikern aus Sachsen-Anhalt in Bundestagsbüros von AfD-Abgeordneten angestellt.

Die bisherige Regelung im Abgeordnetengesetz verbietet es Parlamentariern lediglich, Mitarbeiter gegen Bezahlung zu beschäftigen, mit denen sie selbst "verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren". Dasselbe gilt laut Gesetz für Lebenspartner oder früheren Lebenspartner. Die bezahlte Anstellung von Angehörigen bei anderen Abgeordneten der Partei ist laut Gesetz zulässig. Kritiker werfen der AfD nun vor, durch solche Anstellungen die Regelungen des Abgeordnetengesetzes zu umgehen.

Die Grünen-Politikerin Irene Mihalic sprach sich am Dienstag gegen eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes aus. Das Gesetz sehe bereits "strenge Regelungen" vor, weswegen die Grünen keinen Änderungsbedarf sähen. Ihre Fraktion missbillige aber ausdrücklich jedwede missbräuchliche Praxis "als politischen Freundschaftsdienst". Dazu zähle die "Verabredung zur wechselseitigen Einstellung von Familienangehörigen" der jeweiligen Bundestagsabgeordneten .

AFP