Oberverwaltungsgericht Münster Urteil: Verfassungsschutz darf AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten

Oberverwaltungsgericht Münster: Urteil: Verfassungsschutz darf AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten
© Staphan Puchner
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Der Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun entschieden.

Videoquelle: n-tv.de