Getränke aus Plastikbechern Gericht bestätigt Glasverbot zur Karnevalseröffnung in Köln

Das Verbot von Trinkgläsern und Glasflaschen zum Karnevalsauftakt am 11.11. in der Kölner Innenstadt ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag per Eilbeschluss entschieden.

Zur Karnevalseröffnung am Donnerstag gilt in der Kölner Altstadt und im Uni-Viertel ein Glasverbot. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte nach eigenen Angaben am Dienstag eine entsprechende Verfügung der Stadt Köln und hob damit anderslautende Entscheidungen des Kölner Verwaltungsgerichts auf. Die Münsteraner Richter befanden, durch die ordnungswidrige Entsorgung von Glasflaschen im öffentlichen Straßenraum - die im Kölner Straßenkarneval massenhaft erfolge - trete eine "ordnungsrechtlich relevante Störung der öffentlichen Sicherheit" ein. (Az. 5 B 1475/10 und 5 B 1476/10)

Der städtischen Verfügung zufolge dürfen die Feiernden am "Elften im Elften" in der Kölns Altstadt und auf einem Teil der Zülpicher Straße im Universitätsviertel keine Glasbehältnisse mitführen und benutzen. Als Begründung führt die Stadt die hohe Zahl von Verletzungen durch Glasscherben an, die Feiernde in den vergangenen Jahren davongetragen hatten. Auch das Oberverwaltungsgericht befand, das zu Sessionsbeginn "hinreichend wahrscheinlich entstehende 'Scherbenmeer'" sei als unmittelbare Folge des Mitführens von Glasflaschen anzusehen.

Bereits im Kölner Straßenkarneval Anfang des Jahres hatte ein Glasverbot in Altstadt und Uni-Viertel gegolten. In diesem Jahr ist Glas an beiden Orten nun erstmals auch bereits zur Sessionseröffnung verboten.

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AFP/DPA