Ein Wolf, der unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gerissen haben soll, darf geschossen werden. Die entsprechende Genehmigung zum Abschuss gilt nun doch. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hebt den Zwischenbeschluss auf einen Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe vom Freitag auf, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.