Protestcamp

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Die CDU will mit der Einrichtung eines Gedenkortes Moorweide dort propalästinensische Versammlungen verhindern. (Archivbild) Fot

Antisemitismus CDU will Moorweide zum Gedenkort machen

Nach Vorfällen im Zusammenhang mit propalästinensischen Protestcamps auf der Hamburger Moorweide will die CDU eine Instrumentalisierung des geschichtsträchtigen Ortes unterbinden.
Baumhaus in hessischem Dannenröder Forst

Urteil: Journalisten können für Räumungskosten von Protestcamp belangt werden

Journalisten, die bei der Räumung eines Protestcamps im Dannenröder Forsts in Hessen gegen den umstrittenen Ausbau der Autobahn 49 aus Baumhäusern geborgen wurden, können für die Räumungskosten des Protestcamps belangt werden. Die Kostenbescheide sind rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Der Aufenthalt in den Baumhäusern stellte demnach eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar. (Az.: 2 K 1092/21.WI)
Panzerproduktion in einem Rheinmetall-Werk

Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Protestcamp gegen Rheinmetall in Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Verbot eines von der Gruppierung "Rheinmetall entwaffnen" geplantes Protestcamp in einem Eilverfahren bestätigt. Wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mitteilte, lehnte es einen Eilantrag des Anmelders gegen eine entsprechende Verfügung der Polizei ab. Das Verbot sei voraussichtlich rechtmäßig. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (Az. 20 L 2068/25)
Bundeskanzleramt in Berlin

OVG: Propalästinensisches Protestcamp an Kanzleramt erlaubt - ohne Lärm

Ein propalästinensisches Protestcamp in Berlin darf zurück auf eine Grünfläche vor das Bundeskanzleramt ziehen. Lärmende Geräte wie zum Beispiel Lautsprecher, Trommeln oder Megafone sind aber nicht erlaubt, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag in einem Eilverfahren entschied. Das OVG wies damit eine Beschwerde der Polizei gegen den vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar. (OVG 4 S 26/25)