Protestcamp

Artikel zu: Protestcamp

Panzerproduktion in einem Rheinmetall-Werk

Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Protestcamp gegen Rheinmetall in Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Verbot eines von der Gruppierung "Rheinmetall entwaffnen" geplantes Protestcamp in einem Eilverfahren bestätigt. Wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mitteilte, lehnte es einen Eilantrag des Anmelders gegen eine entsprechende Verfügung der Polizei ab. Das Verbot sei voraussichtlich rechtmäßig. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (Az. 20 L 2068/25)
Bundeskanzleramt in Berlin

OVG: Propalästinensisches Protestcamp an Kanzleramt erlaubt - ohne Lärm

Ein propalästinensisches Protestcamp in Berlin darf zurück auf eine Grünfläche vor das Bundeskanzleramt ziehen. Lärmende Geräte wie zum Beispiel Lautsprecher, Trommeln oder Megafone sind aber nicht erlaubt, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag in einem Eilverfahren entschied. Das OVG wies damit eine Beschwerde der Polizei gegen den vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar. (OVG 4 S 26/25)
Bundeskanzleramt in Berlin

Propalästinensisches Protestcamp am Kanzleramt kann bleiben - unter Lärmauflagen

Ein propalästinensisches Protestcamp am Bundeskanzleramt in Berlin kann dort bleiben - es darf allerdings nicht gelärmt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss in einem Eilverfahren. Die Polizeibehörde legte dagegen bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. (VG 1 L 634/25)
Propalästinensische Demonstration in Berlin-Kreuzberg

Teilnehmerin propalästinensischen Protestcamps in Berlin zu Geldstrafe verurteilt

Eine Teilnehmerin eines propalästinensischen Protestcamps in Berlin-Mitte ist zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 26-Jährige am Mittwoch des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.