Laut Gerichtsangaben hatte sich der Mann aus dem Kreis Warendorf 2015 der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Dazu war er nach Syrien sowie in den Irak gereist. Nach seiner Verurteilung im Jahr 2017 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2018 ein Abschiebungsverbot fest. Grund war der Verdacht, dass dem Mann in Tadschikistan Folter drohen könnte.
Das Abschiebungsverbot wurde 2024 aufgehoben. Zuvor hatte Tadschikistan zugesichert, dass dem Mann keine Folter oder ähnliche grausame Strafen drohen würden. Die gegen die Aufhebung des Verbots gerichtete Klage des Manns wies das Verwaltungsgericht nun ab.
Zur Begründung hieß es unter anderem, dass nach aktuellen Erkenntnissen "keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Gefahr von Folter oder Misshandlung" bestehe. Dies garantiere unter anderem eine sogenannte Verbalnote des tadschikischen Außenministeriums. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.