Bamf

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Deutsche und türkische Flagge (Archivbild)

Besuch bei Erdogan: Merz setzt auf "weitere konkrete Schritte" bei Abschiebungen

Bundeskanzler Friedrich Merz (SPD) hofft bei seinem Antrittsbesuch in der Türkei auf weitere Zusagen zur Rücknahme abgelehnter türkischer Asylbewerber. Nach ersten Fortschritten in den vergangenen Monaten müssten hier nun "weitere konkrete Schritte folgen", hieß es am Dienstag aus Regierungskreisen in Berlin. Die Bundesregierung signalisierte ihrerseits Unterstützung für eine von der Türkei angestrebte Aufnahme in das 150 Milliarden Euro schwere EU-Rüstungsprogramm Safe.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln

Tausende NGO-Überprüfungen durch Verfassungsschutz im Auftrag der Ministerien

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in den vergangenen vier Jahren im Auftrag der Bundesregierung mehr als 2500 Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen überprüft, die öffentliche Fördermittel beantragt haben. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Donnerstagsausgabe) vorlag. Demnach wurden in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt 1250 NGOs und 1296 Einzelpersonen nach dem sogenannten "Haber-Verfahren" überprüft.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)

Dobrindt will noch in diesem Jahr Vereinbarungen mit Syrien zu Abschiebungen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, noch in diesem Jahr auch nach Syrien wieder abzuschieben. "Wir wollen noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit Syrien treffen und dann zunächst Straftäter abschieben und später Personen ohne Aufenthaltsrecht", sagte er der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). "Dabei muss man unterscheiden zwischen Menschen, die gut integriert sind und arbeiten, und solchen ohne Anspruch auf Asyl, die von Sozialleistungen leben."
Kämpfe in Südsyrien im Juli

Verwaltungsgericht: Syrer in Deutschland nicht zwangsläufig asylberechtigt

Syrer haben einem Urteil aus Nordrhein-Westfalen zufolge nicht zwangsläufig einen Asylanspruch auf Deutschland. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben vom Mittwoch im Fall eines Klägers, dessen Asylantrag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im April abgelehnt hatte. Ihm drohe in seiner Heimatregion im Nordosten Syriens keine Gefahr durch Verfolgung oder Kampfhandlungen. (Az. 27 K 4231/25.A)