Über ein Jahr ermittelten 45 Beamte, darunter Experten vom Bundeskriminalamt, in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration (Bamf). Es war die größte Ermittlungsgruppe in der Geschichte der Bremer Polizei. Nun hat die Staatsanwaltschaft Bremen Anklage gegen die frühere Leiterin Ulrike B. und zwei Anwälte erhoben. Das Trio soll Asylbewerber systematisch vor Abschiebung bewahrt haben. Oder dafür gesorgt haben, dass sich ihr Aufenthaltsstatus verbesserte. Vorbei an Recht und Gesetz. Mit Lug und Trug. Insgesamt sind 121 Fälle angeklagt. Die Beteiligten bestreiten die Vorwürfe laut Presseberichten.
Als der Skandal im Sommer letzten Jahres hochkochte, war von 1.200 Fällen die Rede gewesen. Ins Rollen gebracht hatte ihn Josefa Schmid. Die Juristin aus Bayern hatte im Bremer Amt ausgeholfen und war auf Unregelmäßigkeiten gestoßen. Ihr Verdacht: Asylanträge würden systematisch und in großer Zahl durchgewinkt. Sie kam auf über 3.000 Fälle und löste ein politisches Beben aus: Bamf-Chefin Jutta Cordt musste gehen. Im Fernsehen nahm Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) bei "Anne Will" die Worte "hochkriminell" und "bandenmäßig" in den Mund, was ihm das Bremer Verwaltungsgericht verbot.
121 Fälle sind nicht wenig
Nun ist "nur" ein Bruchteil der Verdachtsfälle angeklagt worden. Ist aus dem Skandal ein Skandälchen geworden? Nein. Es bleibt ein Skandal. Ulrike B. – das glauben jedenfalls die Ermittler – wurde womöglich von persönlichen Motiven getrieben. Sie sei einem der Anwälte offenbar sehr zugetan gewesen. Eine Beamtin, die den Mandanten eines bestimmten Anwalts, Vorteile einräumt, weil sie ihn mag, handelt willkürlich. Weil alle anderen Asylbewerber, deren Anwalt nicht so sympathisch ist, das Nachsehen haben und nicht in den Genuss von Vorteilen kommen. Ein solches Verhalten, sollte es sich vor Gericht bestätigen, ist korrupt. Es gefährdet den Rechtsstaat. Und zwar auch, wenn dies nur in einem einzigen Fall geschieht.
Vielleicht kann man darüber streiten, ob drei Leute schon eine "Bande" sind, wie Mayer es im Fernsehen genannt hat. Doch das Trio in Bremen ging laut Anklage systematisch vor, schuf "ein auf Dauer angelegtes System bei der Bearbeitung von Asylfolgeanträgen". Und setzte sich über "Gerichtsbeschlüsse und bestandskräftige Entscheidungen anderer Bamf-Stellen bewusst hinweg". Das wäre, sollte es stimmen, kriminell. Und eben kein Skandälchen. 121 Fälle sind auch nicht wenig. Eine Staatsanwaltschaft klagt nur an, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
Auch das Argument, Ulrike B. habe "inhaltlich recht gehabt“, weil sie die Abschiebung von Jesiden nach Bulgarien verhindert habe, zieht nicht. Man stelle sich den umgekehrten Fall vor. Ein Bamf-Beamter spielt seine Macht aus, wirft Leute aus dem Land, die eigentlich politisches Asyl genießen. Geht gar nicht. Beamte dürfen nicht nach eigenem Rechtsempfinden entscheiden und sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen, nicht mal, wenn es menschlich nachvollziehbar scheint wie bei den Jesiden. Es gehört zur DNA eines Rechtsstaats, dass Regierung und Verwaltung sich ans Gesetz halten müssen. Wem das nicht passt, der darf halt kein Staatsdiener werden. Politiker wäre dann vielleicht der bessere Job.