Einer 18 Jahre alten Abiturientin aus Afghanistan drohte die Abschiebung aus Templin nach Griechenland - doch der Fall soll noch einmal auf den Prüfstand. Die SPD-Landtagsabgeordnete Annemarie Wolff wandte sich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge(Bamf), wonach der Asylfolgeantrag der jungen Frau als unzulässig abgelehnt wurde.
"Es geht hier um eine junge Frau, die mitten im Abitur steht und deren Lebensplanung klar auf Brandenburg ausgerichtet ist", so Wolff. "Für die Uckermark ist sie eine Bereicherung von unschätzbarem Wert. Wir profitieren von ihrer Anwesenheit, von ihrer Energie und von ihrer Zukunft, die sie hier aufbauen will."
Bereits zuvor war ein Fall einer anderen jungen Frau aus Templin bekannt geworden, die laut Bamf nach Griechenland zurückgeführt werden sollte, aber nach einer Prüfung nun bleiben darf.
Das Innenministerium in Potsdam teilte zu dem jetzigen Fall mit: "Aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant" Die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg könne alle relevanten Umstände des Einzelfalls umfassend prüfen. Laut Bundesbehörde sollte die Afghanin nach Griechenland zurückgeführt werden, wo sie einen Schutzstatus hat. Der Landkreis Uckermark reagierte bislang nicht auf eine Anfrage zu dem Fall.
Abgeordnete: Integration ein Abschiebehemmnis
Die SPD-Landtagsabgeordnete Wolff forderte: "Gerade in einer so entscheidenden Lebensphase muss ein solcher Fall vonden zuständigen Behörden besonders sorgfältig geprüft werden." Verwaltungshandeln müsse rechtsstaatlich erfolgen, aber nicht losgelöst von den realen Lebenssituationen der Betroffenen.
"Aus meiner Sicht stellt der Faktor ‚Integration‘ bei der Durchführung des Asylverfahrens ein wesentliches Abschiebehemmnis dar." Wolff: "Wer hier zur Schule geht, hier sein Abitur macht, hier studieren möchte, verdient eine faire und umfassende Prüfung seines individuellen Falls."
Das Bundesamt für Migration verwies allgemein auf das Dublin-Verfahren. Es ist ein Bestandteil des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Eine der Bestimmungen besagt, dass in der Regel der Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Zum Einzelfall nahm die Behörde mit Verweis auf den Datenschutz keine Stellung.