Das Bundeskanzleramt, Ministerien und Bundesbehörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können nach dem "Haber-Verfahren" Anfragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz richten und erfragen, ob "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" über Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder beantragt haben. Einen konkreten Verdacht braucht es dafür nicht, die Personen oder Organisationen werden auch nicht darüber informiert, dass sie vom Geheimdienst überprüft wurden. In 210 Fällen meldete der Verfassungsschutz den Angaben des Innenministeriums zufolge entsprechende Erkenntnisse. In diesen Fällen empfiehlt das Bundesinnenministerium, eine Förderung abzulehnen.
Dieses Verfahren gibt es in Grundzügen seit dem Jahr 2004, wie viele Abfragen es seitdem insgesamt gab, ist nicht bekannt. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage im Jahr 2018 ging jedoch hervor, dass zwischen 2004 und 2018 rund 50 Antragssteller aus dem Förderprogramm "Demokratie Leben" überprüft wurden. In den Jahren 2018 und 2019 wurden nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine weitere parlamentarische Anfrage insgesamt rund 330 Verfassungsschutzüberprüfungen für mehrere Ministerien und Behörden durchgeführt.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, kritisierte die Zunahme solcher Überprüfungen. "Das Bundesinnenministerium und der sogenannte Verfassungsschutz haben gegenüber der Zivilgesellschaft in den letzten Jahren eine Verdachtskultur und ein Regime der geheimdienstlichen Ausspähung etabliert", sagte sie den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.