Soziales
Linke fordert mehr Geld für Menschen mit Behinderung

In Sachsen haben in den vergangenen Jahren immer weniger Menschen mit Behinderungen einen Nachteilsausgleich bekommen. (Symbolbi
In Sachsen haben in den vergangenen Jahren immer weniger Menschen mit Behinderungen einen Nachteilsausgleich bekommen. (Symbolbild). Foto
© Monika Skolimowska/zb/dpa

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Gehörlose oder blinde Menschen erhalten in Sachsen finanzielle Unterstützung. Wie sich die Zahl der Empfänger verändert.

In Sachsen haben zuletzt immer weniger Menschen mit einer Behinderung einen Nachteilsausgleich bekommen. Das ergab eine Kleine Anfrage der Linken-Politikerin Susanne Schaper. Betroffene beziehen Blindengeld, einen Ausgleich für hochgradige Sehbehinderung, Gehörlosigkeit, ein schwerstbehindertes Kind oder wenn Taubheit und Blindheit zusammenfallen. 

Zahl der Neuanträge auf Nachteilsausgleich gestiegen

Nach einer Übersicht des Sozialministeriums ging die Gesamtzahl der Bezieher eines Nachteilsausgleichs von 13.646 im Jahr 2020 auf 11.813 im vergangenen Jahr kontinuierlich zurück. Zugleich stieg die Zahl der Neuanträge im gleichen Zeitraum von 4.730 auf 4.916. 

„Es ist wichtig und richtig, dass der Freistaat Menschen mit einer Seh- und/oder Hörbehinderung sowie Familien mit schwerstkranken Kindern dabei hilft, den Alltag zu meistern und so viel Lebensqualität wie möglich zu erlangen. Die sächsischen Unterstützungszahlungen sind allerdings zu niedrig, sie gleichen behinderungsbedingte Nachteile nicht angemessen aus“, sagte Schaper. Im bundesweiten Vergleich zahlten andere Länder deutlich mehr. 

Linke fordert höhere Zuschüsse 

Die Linksfraktion fordert seit langem eine Erhöhung der Beträge und einen stetigen Inflationsausgleich. Demnach soll das Landesblindengeld von 380 Euro auf 600 Euro im Monat steigen, der Ausgleich für hochgradig Sehbehinderte von 100 Euro auf 250 Euro, das Taubblindengeld von 700 Euro auf 1.000 Euro und der Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder von 120 Euro auf 200 Euro. 

Beim Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen schlagen die Linken eine Erhöhung von 150 Euro auf 600 Euro vor. Zudem soll ein Behinderungsgrad von 70 Prozent künftig ausreichen, um die Unterstützung zu erhalten. 

Bedarf wird in einer alternden Gesellschaft steigen

„Weil die sächsische Gesellschaft immer weiter altert, müssen wir von einem wachsenden Bedarf ausgehen. Schließlich steigt das Risiko für Taubheit und Sehbehinderungen mit zunehmendem Alter deutlich an“, betonte Schaper. Der in der neuen Schwerbehindertenstatistik ausgewiesene Rückgang der Zahl von Menschen mit Behinderungen dürfe nicht als Begründung dienen, um die Mittel im neuen Doppelhaushalt deutlich zu kürzen.

dpa