Hintergrund ist die Sperrung des Friedrich-Ebert-Platzes direkt am Reichstag während der Sitzungswochen des Bundestags. Dort können dann nur Mitglieder des Bundestages und sonstige Zutrittsberechtigte durchfahren. Der Bezirk Mitte machte die sogenannte Teileinziehung des Platzes im Mai im Amtsblatt bekannt. Das Amt begründete dies mit der Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufs des Parlamentsbetriebs und der Funktionsfähigkeit des Bundestages.
Dagegen erhob er Antragsteller, der den Platz auf seinem Arbeitsweg passiert, Widerspruch beim Bezirksamt und stellte einen Eilantrag bei Gericht. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt. Der Antragsteller sei weder Anlieger noch habe er Anspruch darauf, dass der Gemeingebrauch der Straße aufrecht erhalten bleibe. Angesichts verfügbarer Umfahrungsmöglichkeiten sei er auch weder schwer betroffen, noch sei ein missbräuchliches Handeln des Bezirksamtes erkennbar.
Der Beschluss fiel bereits am 29. Juli. Es kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.