Gericht erlaubt Kosmetikerinnen bestimmte Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron
Kosmetikerinnen dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge auch ohne Heilerlaubnis bestimmte Gesichtsbehandlungen mit Hyaluronsäure vornehmen. Wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag mitteilte, erlaubte es zwei Kosmetikerinnen Gesichtsbehandlungen mit dem sogenannten IRI-Filler-System ohne heilkundliche Erlaubnis. Die Behandlung setze keine medizinischen Fachkenntnisse voraus. Es handle sich vielmehr um eine "rein kosmetische Tätigkeit", hieß es zur Begründung.