Wellnessmassagen an Sonn- und Feiertagen: Firma siegt vor Gericht gegen Behörde
Angestellte Masseurinnen und Masseure dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge von ihrer Firma auch an Sonn- und Feiertagen für Wellnessmassagen eingesetzt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben vom Montag in einem Rechtsstreit zwischen einem Unternehmen und dem Berliner Landesamt für Arbeitsschutz um die Auslegung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gericht gab einem Eilantrag der Firma statt, eine Beschwerde dagegen ist allerdings noch möglich. (Az. VG 4 L 508/25)