Gerichtsbeschluss Youtube darf Konzert von Marlene Dietrich zeigen

Marlene Dietrich erlangte als Schauspielerin und Sängerin Weltruhm
Marlene Dietrich erlangte als Schauspielerin und Sängerin Weltruhm
© Bert Reisfeld/Picture Alliance
Mitschnitte eines London-Auftritts von Marlene Dietrich wollte die Tochter der Filmdiva nicht bei Youtube sehen. Nach jahrelangem Hin und Her muss das Video dennoch nicht gelöscht werden.

Marlene Dietrich wird weiterhin bei Youtube singen: Wie das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschied, muss die Video-Plattform Mitschnitte von einem Konzert des deutsch-amerikanischen Stars nicht löschen. Die Aufnahmen sind 1972 in London entstanden. 

Das Gericht wies mit dem Urteil eine Klage der Gesellschaft Marlene Dietrich Collection GmbH ab, die die Rechte von Dietrichs Tochter Maria Riva vertritt. Eine Sprecherin begründete die Entscheidung damit, dass es sich bei den Aufnahmen um Ausschnitte aus einem Filmwerk handelt und die Urheberrechte damit nicht bei der Erbin der 1992 gestorbenen, gebürtigen Berlinerin liegen, sondern beim Filmemacher. "Das bedeutet, dass der Senat nicht generell entschieden hat, ob bei solchen Urheberrechtsverletzungen YouTube der richtige Ansprechpartner ist", betonte die Gerichtssprecherin.

Jahrelanger Streit mit Youtube 

Das Landgericht hatte Youtube 2012 lediglich zur Unterlassung in Bezug auf Videoclips mit dem Titel "Lili Marleen" verurteilt und die Klage ansonsten abgewiesen. Das Oberlandesgericht wiederum änderte diese Entscheidung und wies die Klage insgesamt ab.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wiederum hob dieses Urteil teilweise auf, so dass erneut das OLG am Zug war. Der BGH gab dem Senat auf, zu klären, ob der Erbin noch Urheberrechte zustehen oder ob die Urheberrechte beim Filmemacher liegen. Das OLG ließ nun eine erneute Revision zum BGH nicht zu, wie die Sprecherin mitteilte. Allerdings kann die Klägerseite noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. 

DPA
fri

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