Gericht schränkt Verwendung von Werbebezeichnung "Dubai-Schokolade" weiter ein
Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen. Das entschied am Freitag das Oberlandesgericht Köln und gab im Eilverfahren in vier Fällen den Antragstellern statt, die jeweils gegen Anbieter von "Dubai-Schokolade" auf Unterlassung geklagt hatten, weil die Schokolade nicht in Dubai hergestellt war. (AZ: 6 U 52/25, 6 U 53/25, 6 U 58/25, 6 U 60/25)