Leipzig Bundesverwaltungsgericht hebt "Compact"-Verbot vorläufig auf

Das Magazin "Compact" liegt in einem Zeitschriftenregal
Das Magazin "Compact" wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft
© Andre Lenthe / Imago Images
Es ist eine Klatsche für Innenministerin Nancy Faeser: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des "Compact"-Magazins im Eilverfahren gestoppt – zumindest vorerst.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Es bestünden Zweifel, ob das Verbot "unter Verhältnismäßigkeitspunkten" gerechtfertigt sei, teilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig zum Eilverfahren mit. Es sollten zunächst mögliche mildere Maßnahmen des Staates geprüft werden.

Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an.

Faeser sieht "Compact" als Sprachrohr der Rechtsextremen 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte "Compact" am 16. Juli verboten. Sie begründete das Vorgehen damit, dass das Blatt ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

"Compact" hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden.

Dabei prüft das Gericht "summarisch" die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Das Gericht betonte nun, es sei zwar eine verfassungsfeindliche Grundhaltung erkennbar. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauslesen. Insbesondere gebe es Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde. 

DJV begrüßt Gerichtsentscheidung

Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das "Compact"-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei. Das Verbot führe zur sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots, wofür es hohe Hürden gebe.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht in der Entscheidung ein klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit. "Damit steht fest, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. "Bis eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache vorliegt, kann noch viel Zeit vergehen." Faeser müsse ihren berechtigten Kampf gegen den Rechtsextremismus unter Beachtung der verbrieften Grundrechte führen. Der politische Flurschaden sei sonst immens.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Hinweis: Dieser Beitrag wurde aktualisiert.

DPA · AFP · Reuters
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