Im Streit um die Verkleinerung eines Landschaftsschutzgebietes im Landkreis Rosenheim hat der Bund Naturschutz in Bayern (BN) einen weiteren Teilerfolg errungen. Der Normenkontrollantrag des BN gegen die "Inntal-Süd"-Verordnung des Landkreises sei zulässig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht hob damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück nach München.