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Darstellung der Justitia

Teststrecke in Nordrhein-Westfalen: Gericht bestätigt Lärmgrenze nahe Pflegeheim

Im Streit über den Lärm einer Teststrecke für Autos in Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverwaltungsgericht zugunsten eines Pflegeheims in der Nähe entschieden. Der Lärmrichtwert von 45 Dezibel tagsüber an der Unterkunft wird nicht erhöht, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig urteilte. Der Betreiber der Teststrecke "Bilster Berg" bei Höxter wollte den Betrieb intensivieren. (Az. 7 C 2.25)
Autobahn, hier in Berlin

Klagen gegen neue Autobahnabschnitte im Norden und Osten scheitern vor Bundesgericht

Zwei Klagen gegen neue Autobahnabschnitte sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die Richterinnen und Richter in Leipzig erklärten am Mittwoch die Klage eines Fährunternehmens gegen einen Abschnitt der sogenannten Küstenautobahn nahe der Elbe für unzulässig. Außerdem wies es die Klage des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) gegen die Westumfahrung Halle in Sachsen-Anhalt ab. (Az. 9 A 9.25 und 9 A 21.24)
Darstellung der Justitia

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)
Fuß eines Neugeborenen

Fehlender Vaterschaftsurlaub in Deutschland wird Fall für Europäischen Gerichtshof

Fehlender Vaterschaftsurlaub in Deutschland wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte den europäischen Richterinnen und Richtern am Mittwoch die Frage, ob zusätzlich zu Elternzeit und Elterngeld ein bezahlter Vaterschaftsurlaub eingeführt werden muss. Eine Richtlinie der EU von 2019 sieht für Väter mindestens zehn Tage Urlaub um den Zeitpunkt der Geburt vor. (Az. 1 WB 27.25)
Darstellung der Justitia

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft

Das Verbot der Neonazisekte Artgemeinschaft bleibt bestehen. Die Gruppe richte sich gegen die Verfassung, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch und wies die Klage gegen das Verbot ab. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Jahr 2023 als Verein verboten. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine zentrale Schnittstelle innerhalb der Neonaziszene. (Az. 6 A 18.23)