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Gesetzesentwurf Portostreit: Bundesregierung stellt Weichen für teurere Briefmarken

Zwei Briefmarken mit Blumenmotiv auf weißem Brief
In einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags wird heute über die Erhöhung des Portos entschieden (Symbolbild). 
© Fabian Sommer / DPA
Der schriftliche Gruß an die Liebsten wird teurer: Auch im nächsten Jahr müssen sich Verbraucher wohl auf eine Portoerhöhung einstellen. Die Bundesregierung debattiert über einen entsprechenden Gesetzentwurf. 

In den letzten Jahren sind die Preise für Briefverkehr innerhalb Deutschlands stetig gestiegen. Bereits seit 2012 versucht die Deutsche Post DHL mit einer Erhöhung des Portos den sinkenden Zahlen im Briegeschäft entgegenzuwirken. Kostete ein Brief damals noch 55 Cent, müssen Verbraucher heute bereits 80 Cent an Portogebühren bezahlen. 2022 könnte der Betrag weiter steigen. Die Bundesregierung hat mit einem Gesetzentwurf den Weg für eine erneute Portoerhöhung geebnet. Von Opposition und Konkurrenzunternehmen hagelt es dafür Kritik. 

Im Gegensatz zu ihren kleinen Wettbewerbern Pin und Postcon muss sich die Deutsche Post DHL Portoerhöhungen vom Staat genehmigen lassen, da es sich um einen regulierten Markt handelt. Allerdings hat der Branchenriese Im Gegenzug auch umfangreichere Pflichten: So müssen seine Briefträger Sendungen an jeden Haushalt in Deutschland zustellen, auch in entlegenen Regionen - sei es in den Alpen oder an der Nordsee.

Damit das Briefgeschäft für den börsennotierten Konzern nicht zur Geldverbrennung wird, billigt die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur der Post einen Spielraum für ihre Portoerhöhungen zu. Der zugestandene „Gewinnzuschlag“ fällt so aus, dass das Briefgeschäft trotz schrumpfender Mengen lukrativ ist.

Bundesverwaltungsgericht: Portoerhöhung unrechtmäßig

Was technisch klingt, ist ein heißes Eisen. 2015 und 2019 änderte die Bundesregierung eine Verordnung, wodurch der Porto-Erhöhungsspielraum jeweils größer wurde - für den Bonner Konzern waren das gewissermaßen Finanzspritzen. Zweimal musste die Bundesnetzagentur dafür Ohrfeigen vor Gericht einstecken: 2020 erklärte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht die erste Erhöhung für unrechtmäßig, Anfang 2021 vertrat das Kölner Verwaltungsgericht die gleiche Auffassung in Bezug auf die Erhöhung des Jahres 2019. Ihr Kritikpunkt: Die Regelung zur Portoerhöhung stand nur in einer Verordnung und nicht in einem Gesetz, das auch den Segen von Bundestag und Bundesrat hat.

Die Bundesregierung reagierte und schlug vor, die Portoerhöhungsgrundlage in das Postgesetz zu hieven. Dass dies im Rahmen eines Änderungsgesetzes zu einem ganz anderen Thema passieren soll, sorgte - milde formuliert - für Verwunderung.

Für die Post steht viel auf dem Spiel. Denn würde das Gesetz nicht geändert, so müsste die Netzagentur den Porto-Rahmen anders berechnen als bisher - und das Briefporto würde sinken.

Deutsche Post kämpft gegen Digitalisierung - Bundesregierung stärkt ihr den Rücken

In einer Stellungnahme heißt es von der Deutschen Post DHL, bei einer anderen Berechnungsmethode stünden dem Unternehmen „keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, um die Transformation der Postdienstleistungen in Folge der zunehmenden Digitalisierung gestalten, die Digitalisierung der Dienstleistungen vorantreiben und in die nachhaltige Erbringung des flächendeckenden Universaldienstes investieren zu können“. Weiter heißt es: „Mittelfristig wäre damit die hochwertige Flächenversorgung mit Brief- und Paketdienstleistungen in Deutschland, die im weltweiten Vergleich einen Vorteil für den Wirtschaftsstandort darstellt, gefährdet.“

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Falko Mohrs stärkt der Post den Rücken. Mit den Änderungen werde sichergestellt, dass die Post „auch jetzt in der Lage ist, mit vernünftigen Erträgen gute und gut bezahlte Arbeitsplätze abzusichern“, sagt der Sozialdemokrat. „Eine flächendeckende Versorgung mit Post und Paketen gehört für uns zur Daseinsvorsorge. Das hat auch das Corona-Jahr deutlich gemacht.“ Der CDU-Abgeordnete Joachim Pfeiffer sieht es ähnlich. Er betont, dass mit dem Gesetzentwurf Rechtssicherheit geschaffen werde. Ursache für Porto-Erhöhungen vergangener Jahre seien die sinkenden Briefmengen.

Die Opposition übt Kritik. „Der Staat wurde von zwei Gerichten dabei erwischt, wie er unrechtmäßige Portoerhöhungen zuließ - und jetzt will er das nachträglich legalisieren, als wäre nichts gewesen“, moniert der FDP-Abgeordnete Reinhard Houben. Das Motto „Was nicht passt, wird passend gemacht“ sei untragbar. Der Liberale sieht eine Bevorzugung des Bonner Konzerns, an dem der Staat etwa ein Fünftel der Anteile hält. Diese Bevorzugung bremse den Wettbewerb aus.

Portoerhöhung: Konkurrenten fühlen sich benachteiligt

Weitere Kritik kommt von den Post-Konkurrenten. Der Verband Biek, in dem sich Paketdienstleister wie Hermes, DPD und GLS organisiert haben, moniert, dass die Deutsche Post ungerechtfertigt hohe Briefeinnahmen erhalte und mit den Gewinnen ihre Paketsparte stärken könne - dies wiederum sei ein unfairer Wettbewerbsvorteil. „Wir sind ebenso wie die Post im Paketmarkt aktiv, haben aber nicht die gleichen Voraussetzungen“, so der Biek-Vorsitzende Marten Bosselmann. Er fordert vom Gesetzgeber, Brief- und Paketmarkt zu trennen - dann dürfte die Post ihre Paketsparte nicht mit Briefgewinnen stützen.

Unterstützung bekommen die Post-Konkurrenten von Jürgen Kühling, dem Vorsitzenden der Monopolkommission - er tritt am Montag als Sachverständiger in der Anhörung auf. Höheres Porto mit gestiegenen Personalkosten zu begründen, hält der Jurist mit Blick auf den wachsenden Gesamtumsatz und den höheren Gewinn des Bonner Weltkonzerns für unangemessen. „Eine Notwendigkeit, den Konzern durch ein überhöhtes Briefporto zu stützen, lässt sich mit diesen Geschäftszahlen kaum begründen“, schreibt er in einer Stellungnahme. Die Monopolkommission empfiehlt, den für die Portoerhöhung relevanten Gewinnzuschlag zu ermitteln wie vor 2015 - das würde bedeuten, dass das Porto gesenkt werden müsste.

Mag die Kritik noch so laut sein: Angesichts der Koalitionsmehrheit gilt es als sicher, dass die Gesetzesänderung verabschiedet wird. Am Freitag soll der Bundestag abstimmen. Damit dürfte es zum Jahreswechsel kommen wie sonst auch: Das Porto wird teurer.

jus / Wolf von Dewitz DPA

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