Die per Ausnahmegenehmigung gestattete Tötung von Fischottern an Oberpfälzer Fischteichen verstößt gegen geltendes Recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies in zweiter Instanz eine Berufung des Freistaats Bayern gegen ein entsprechendes Urteil zurück, wie der VGH am Donnerstag mitteilte.