Seit 2015 wird an der Grenze zwischen Österreich und Bayern kontrolliert - die Ausnahmeregel wurde immer wieder verlängert. Nun gibt es ein weiteres Urteil, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit nährt.
Mehrere anlasslose Personenkontrollen einer Deutschen an der Grenze zu Österreich in den Jahren 2022 und 2023 sind laut einem Urteil aus Bayern rechtswidrig gewesen. Die vom Bundesinnenministerium in seinen Anordnungsschreiben für die fraglichen Zeiträume angegebene Begründung genüge den europarechtlichen Anforderungen nicht, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München nach eigenen Angaben vom Freitag. Die Frau sei zu Unrecht in ihrem Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt worden. (Az. 10 BV 25.901).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Veranstaltungen zur bayerischen Kommunalwahl für unzulässig erklärt. Die von der Stadt Lindenberg im Allgäu und der Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth angeführte Begründung könne ein Redeverbot für Höcke nicht rechtfertigen, entschied das Gericht am Freitagabend. Es gab damit in einem Fall einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth statt und wies im anderen Fall eine Beschwerde der Stadt Lindenberg zurück.
In Bayern klagen zwei ehemalige Schülerinnen gegen ein Kreuz im Eingangsbereich eines Gymnasiums. Ein Gericht gibt ihnen recht, da sie dem Kruzifix nicht ausweichen konnten.
Seit 2015 sind in München stellenweise auch homosexuelle Ampel-Pärchen zu sehen. Dagegen hatte ein Mann geklagt. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof wies diese Klage nun ab. Die Rechte des Klägers seien nicht verletzt.