Ein Schnäppchen ist seine Münchner Wohnung nicht unbedingt. Zwischen 200 und 300 Euro verlangte ein Mann von Reisenden für eine Nacht in seinem Appartement. Da es einem Hotel glich und der Vermieter nicht auf seine "hotelähnliche" Nutzung der Räume verzichten wollte, muss er nun ins Gefängnis.
Über Monate hatte der Mann seine Wohnung illegal untervermietet. Das Münchner Sozialreferat hatte die einwöchige Zwangshaft Mitte Juli erwirkt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat diese Maßnahme zum ersten Mal ergriffen und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, wie eine VGH-Sprecherin am Donnerstag mitteilte.
Wer das Bußgeld nicht zahlt, muss in Haft
Die Zwangshaft ist in solchen Fällen das letzte Mittel und kann prinzipiell bis zu sechs Monate dauern. Wird das in diesem Fall fünfstellige Zwangsgeld erbracht, gibt es auch keine Grundlage für die Haft und sie entfällt. Der Mann hatte beim VGH Beschwerde gegen den Entschluss des Münchner Verwaltungsgerichts eingelegt und sich einen Zeitaufschub verschafft.
Die Wohnung hatte er vor allem an Medizintouristen aus dem arabischen Raum vermietet. Pro Nacht verlangte er zwischen 200 und 300 Euro - bis heute, wie Ermittlungen der Stadt belegten. Eine Zwangsräumung der weitervermieteten Wohnung ist laut Stadt rechtlich nicht möglich. Das Sozialreferat hält eine Rechtsgrundlage dafür angesichts des Wohnungsmangels in München aber für dringend notwendig.
Strafen verschärft
Im Mai hatte der Landtag im Kampf gegen Zweckentfremdung von Wohnungen, etwa via Vermiet-Plattformen wie Airbnb oder Fewo-direkt, die Strafen deutlich verschärft. Illegalen Vermietern droht ein Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro. Eine Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn die Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung vermietet wird.
