Mannichl-Attentat NPD darf in Passau demonstrieren

Drei Wochen nach dem Attentat auf Polizeichef Alois Mannichl rüstet sich Passau am Wochenende für den Aufmarsch zahlreicher Neonazis. Rechtsextremisten aus dem Umfeld der NPD haben für Samstag zu einer Kundgebung aufgerufen. Ein von der Stadt verhängtes Demonstrationsverbot wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.

Der am Samstag geplante Neonazi- Aufmarsch vor der Passauer Polizeidirektion darf stattfinden. Nach dem Regensburger Verwaltungsgericht hob am Freitagabend auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München das von der Stadt Passau erlassene Verbot der rechtsextremistischen Demonstration auf. Das Verbot sei wegen des elementaren Grundrechts auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht zulässig, hatte zunächst das Regensburger Verwaltungsgericht entschieden. Wenige Stunden später bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München diese Entscheidung.

Rechtsextremisten aus dem Umfeld der NPD können damit mit verschiedenen Auflagen vor der Passauer Polizeidirektion dagegen protestieren, dass wegen des Attentats auf Polizeichef Alois Mannichl in der rechten Szene ermittelt wird.

Bereits vor der rechtsextremistischen Versammlung wird es eine Gegendemonstration in der Fußgängerzone geben. Zudem hat eine Initiative dazu aufgerufen, die Neonazi-Versammlung mit einer Blockade zu verhindern. Die Polizei will mit rund 1000 Beamten einen friedlichen Ablauf der verschiedenen Versammlungen ermöglichen und insbesondere ein Zusammentreffen von Rechtsextremisten und Gegendemonstranten verhindern.

Die Stadt Passau hatte die Neonazi-Veranstaltung unter dem Motto "Gegen polizeiliche Willkür und Medienhetze!" untersagt, weil nach Ansicht des Magistrats damit zu rechnen ist, dass bei der Demo der Mordanschlag auf Mannichl bagatellisiert und verharmlost werde. Dies sei eine nicht hinnehmbare Verhöhnung des Opfers.

Das Regensburger Verwaltungsgericht legte ebenfalls aus diesen Gründen strenge Auflagen für die Veranstaltung fest. Unter anderem darf bei der Kundgebung nicht ehrverletzend über Mannichl geredet werden. Das Gericht untersagte auch das von den Veranstaltern angekündigte Mitnehmen von "Lebkuchmännern". Hintergrund ist, dass Mannichl vor seinem Reihenhaus in Fürstenzell vor rund drei Wochen mit einem Lebkuchenmesser niedergestochen worden war.

Das Messer lag wegen einer Nachbarschaftsaktion zur Adventszeit vor dem Haus des Polizeidirektors und stammte aus Mannichls Haushalt. Das Mitbringen von Lebkuchen zu dem Neonazi-Aufmarsch kann nach Ansicht der Richter daher "nur als unverhohlener Spott auf die aus den Medien bekannten Umstände der Tat" verstanden werden.

Mannichl war am 13. Dezember vor seinem Reihenhaus in Fürstenzell nahe Passau überfallen worden. Es wird ein Racheakt von Neonazis vermutet, weil Mannichl immer wieder gegen die rechtsextreme Szene vorgegangen war und Rechtsextremisten Schmähungen über den 52-Jährigen im Internet veröffentlicht hatten.

Am Donnerstag hatte das bayerische Landeskriminalamt die Ermittlungen in dem Fall übernommen, nachdem zuvor eine Sonderkommission bei der Passauer Polizei mehr als zwei Wochen vergeblich versucht hatte, die Täter zu identifizieren. Derzeit wird nach einer fünfköpfigen Gruppe gefahndet, die am Tattag in Fürstenzell gewesen sein soll.

Doch auch unter der Federführung des LKA treten die Ermittlungen derzeit auf der Stelle. Es gebe nichts Neues in dem Fall, sagte ein Polizeisprecher am Freitag.

DPA
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