"Körperwelten" Gericht bestätigt Verbot für Leichenschau

Das Verwaltungsgericht München hat das Verbot der umstrittenen Ausstellung «Körperwelten» in München bestätigt. Die Schau mit Leichen sollte am 22. Februar eröffnet werden.

Auch wenige Tage vor der geplanten Eröffnung der umstrittenen Ausstellung «Körperwelten» in München bleibt die Leichenschau verboten. Das Verwaltungsgericht München bestätigte am Dienstag das von der Stadt erlassene Verbot der Ausstellung. Von diesem Samstag (22. Februar) an sollte die äußerst erfolgreiche Wanderausstellung des Heidelberger Instituts für Plastination in München Station machen. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.

Gericht besorgt um Würde des Verstorbenen

Ihre Entscheidung begründete die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts mit dem Bestattungsrecht. Nach dessen Vorschriften dürfen beim Umgang mit Leichen die Würde des Verstorbenen und das «sittliche Empfinden der Allgemeinheit» nicht verletzt werden. Dem werde die geplante Ausstellung aber nicht gerecht, befand das Gericht.

Auch der Stadtrat gegen die Ausstellung

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hatte die umstrittene Ausstellung des Anatoms Gunther von Hagens verboten. Dagegen hatte das Hagens-Institut in Heidelberg einen Eilantrag vorgebracht. Ende Januar hatte sich der Stadtrat mit breiter Mehrheit hinter die Verbotspläne des KVR gestellt.

Die Leichenschau umfasst etwa 200 menschliche Dauerpräparate, so genannte Plastinationen. Dabei werden Körperwasser und Körperfette entfernt und gegen Kunststoffe ausgetauscht. Die Kammer war am Dienstag der Auffassung, dass es sich bei den ausgestellten Objekten um Leichen oder Leichenteile handelt. «Die Plastination verändert die Rechtsqualität eines toten Körpers nicht.»

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