Gericht: Ärztin bei zweiter Leichenschau nicht sozialversicherungspflichtig
Die zweite Leichenschau vor einer Feuerbestattung begründet keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart laut Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall sei die Ärztin nicht abhängig beschäftigt, sondern arbeite selbstständig. Dabei betonte das Gericht, dass es sich bei der zweiten Leichenschau um einen "Hoheitsakt" handle.