Er soll zudem gesagt haben, dass er auch einem Marschbefehl im Rahmen eines Nato-Einsatzes nicht Folge leisten würde. Der Soldat selbst bestritt den Inhalt dieses Gesprächs - und auch, dass es disziplinarrechtlich verwertet werden durfte. Außerdem stellte er die Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit des Befehls zur Coronaimpfung infrage.
Das Bundesverteidigungsministerium hatte die Impfung im November 2021 in die Liste der verbindlichen Basisimpfungen für Soldatinnen und Soldaten aufgenommen. Für diese Impfungen, darunter etwa auch Hepatitis und Grippe, besteht eine sogenannte Duldungspflicht.
Im Juli 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Aufnahme der Coronaimpfung auf die Liste grundsätzlich rechtmäßig war. Die Notwendigkeit müsse aber regelmäßig überprüft werden. Im vergangenen Jahr wurde sie wieder von der Liste der Pflichtimpfungen für die Bundeswehr gestrichen. Die Verhandlung in Leipzig dauerte am späten Mittwochnachmittag noch an.