Zusammenhang nicht nachgewiesen: Keine Sozialleistungen für behauptete Impfschäden
Zwei Männer aus Hessen bekommen keine Sozialleistungen für behauptete gesundheitliche Schäden nach einer Coronaimpfung. Es sei nicht hinreichend wahrscheinlich, dass die Impfung die Beeinträchtigungen verursacht habe, entschied das Landessozialgericht in Darmstadt am Donnerstag. Um Versorgungsleistungen zu bekommen, müssen eine von den Landesbehörden empfohlene Impfung, eine unübliche Impfreaktion und ein Schaden als Folge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein.