Das Landgericht Mainz hat in einem Zivilprozess um angebliche Schäden im Zusammenhang mit einer Coronaimpfung eine Schadenersatzklage gegen das Unternehmen Astrazeneca abgewiesen. Die Gründe dafür wurden am Montag nach Angaben einer Gerichtssprecherin zunächst nicht genannt und werden wie in Zivilverfahren üblich den Parteien erst schriftlich mit dem Urteil erläutert.