Bei den für die Bearbeitung zuständigen Versorgungsämtern gingen dem Bericht zufolge mehr als 14.000 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden nach Coronaimmunisierungen ein. Die allermeisten wurden demnach abgelehnt. in mehr als 2000 Fällen bundesweit laufen daher noch Widerspruchsverfahren.
Der Staat erkennt gesundheitliche Schädigungen an, die durch Komplikationen nach einer offiziell empfohlenen oder gesetzlich angeordnete Schutzimpfung entstehen. Betroffene haben dann abhängig von der Schwere etwa Anspruch auf Behandlung, Rehabilitation oder Rentenzahlungen. Ein Zusammenhang muss über übliche Impfreaktionen hinausgehen und nachgewiesen werden. So müssen in der Regel Gutachter bescheinigen, dass ein Zusammenhang wahrscheinlich ist.
Coronaimpfungen wurden von der Ständigen Impfkommission empfohlen. Während der Pandemie bauten Deutschland wie zahlreiche andere Staaten weltweit ein Impfnetzwerk auf, um die Bevölkerung gegen den Erreger zu immunisieren.
Bis zum Ende der weltweiten Pandemie im April 2023 wurden in Deutschland nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 192,2 Millionen Impfdosen verabreicht. Insgesamt erhielten 64,9 Millionen Menschen mindestens eine Dosis. 52,1 Millionen Menschen wurden zweimal geimpft. 12,7 Millionen bekamen mehr als zwei Impfdosen. 18,4 Millionen Menschen blieben ungeimpft.