Nitrat gelangt vor allem über Düngung ins Grundwasser. Die betroffene Region in Nordwestdeutschland ist durch Landwirtschaft geprägt. Eine zu hohe Nitratkonzentration kann Probleme bei der Trinkwassergewinnung verursachen, da zu viel Nitrat im Körper in potenziell gesundheitsschädliche Stoffe umgewandelt werden kann. Laut deutschem Nitratbericht 2024 wurden in den Jahren 2020 bis 2022 an jeder vierten Messstelle die EU-weit festgelegten Grenzwerte überschritten.
Auf die DUH-Klage hin verpflichtete das Oberverwaltungsgericht Lüneburg Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 dazu, beim Gewässerschutz nachzubessern. Eine Fristverlängerung bis 2027 sei unwirksam. Dagegen wandten sich die Länder an das Bundesverwaltungsgericht. Dort hatte ihre Revision aber nun größtenteils keinen Erfolg.
Es ging um das sogenannte Verschlechterungsverbot und die Verpflichtung zur Trendumkehr. Zur Beurteilung, ob sich die Lage verschlechtert, kommt es dem Gericht zufolge auf jede einzelne Überwachungsstelle an. Diese müssten repräsentativ für einen Großteil des Grundwassers sein. Die Länder hätten keine Auswirkungsprognose ihrer Maßnahmen erstellt, die dies berücksichtige.
Außerdem müssen menschlich verursachte Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen umgekehrt werden. Im Bereich der Ems betrifft dies auf deutschem Gebiet zwei Grundwasserkörper. Auch hier gebe es keine aussagekräftige Prognose, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.
In einem Punkt hatte das Gericht eine Frage zum Europarecht, die es dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegte. Dieser soll entscheiden, ob eine Fristverlängerung zur Erreichung des gesetzlich vorgesehenen Schwellenwerts für Nitrat schon dann unwirksam ist, wenn sie nicht ausreichend dargelegt und erläutert wurde.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte das Leipziger Urteil. Es sei eine "wichtige Grundsatzentscheidung im Hinblick auf den Grundwasserschutz vor Nitrateinträgen", erklärte Martin Weyand, der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte: "Sollten Länder und Bund weiterhin die Wasserverschmutzung durch zu viel Gülle und Dünger zulassen, drohen steigende Trinkwasserpreise, verstärkter Artenverlust und zudem ein EU-Vertragsverletzungsverfahren mit Strafen in Millionenhöhe."
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) erklärte: "Wir werden wie vom Gericht gefordert den Maßnahmenplan Ems zusammen mit Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Nitratbelastung des Grundwassers nachbessern." Im Ziel "sind wir uns einig" - die Gewässer und das Grundwasser müssten sauberer werden. Beide Länder würden nun die Entscheidung des Gerichts gründlich auswerten und "die entsprechenden Schlüsse" ziehen.