Gericht lehnt Zwangsgeld gegen Bund wegen Nitratbelastung ab
Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat den Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro gegen den Staat wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser abgelehnt. Derzeit sei nicht festzustellen, dass der Bund die Umsetzung eines entsprechenden Urteils verweigere, erklärte das Gericht in Münster am Mittwoch. Beantragt hatte die Strafe die Deutsche Umwelthilfe (DUH), nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihr im Oktober grundsätzlich Recht gegeben hatte.