Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass die Auto-Teststrecke "Bilster Berg" ihren Fahrbetrieb tagsüber nicht ausweiten darf. Der Lärmschutz eines nahegelegenen Altenpflegeheims geht vor.
Im Streit über den Lärm einer Teststrecke für Autos in Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverwaltungsgericht zugunsten eines Pflegeheims in der Nähe entschieden. Der Lärmrichtwert von 45 Dezibel tagsüber an der Unterkunft wird nicht erhöht, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig urteilte. Der Betreiber der Teststrecke "Bilster Berg" bei Höxter wollte den Betrieb intensivieren. (Az. 7 C 2.25)
Zwei Klagen gegen neue Autobahnabschnitte sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die Richterinnen und Richter in Leipzig erklärten am Mittwoch die Klage eines Fährunternehmens gegen einen Abschnitt der sogenannten Küstenautobahn nahe der Elbe für unzulässig. Außerdem wies es die Klage des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) gegen die Westumfahrung Halle in Sachsen-Anhalt ab. (Az. 9 A 9.25 und 9 A 21.24)
Ein Fährunternehmen sieht sich durch das geplante Autobahnkreuz Kehdingen der A20 bedroht. Seine Klage ist laut Gericht jedoch unzulässig. Was bedeutet das für den Bau der Küstenautobahn?