Abschiebung

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Flüchtlingsunterkunft in Berlin

EuGH: Deutsche Kürzungen von Asylleistungen in bestimmten Fällen unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Kürzungen von Asylbewerberleistungen in Deutschland in bestimmten Fällen für unzulässig erklärt. In dem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil geht es um den Fall eines Afghanen, dessen Abschiebung nach Rumänien deutsche Behörden angeordnet hatten, die aber dann nicht vollzogen wurde. Das Urteil bezieht sich formal auf diesen Einzelfall, enthält aber auch grundsätzliche Aussagen (AZ: C‑621/24).
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EuGH urteilt über Kürzung von Asylleistungen vor geplanter Abschiebung in Deutschland

Um geringere Asylleistungen vor einer geplanten Abschiebung geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundessozialgericht fragte die Richterinnen und Richter in Luxemburg, ob abgelehnten Asylbewerbern die Leistungen für den Zeitraum vor ihrer Überstellung in ein anderes EU-Land gekürzt werden dürfen. Geklagt hatte ein Asylbewerber aus Afghanistan, der gemäß den Dublin-Regeln 2022 nach Rumänien gebracht werden sollte. (Az. C-621/24)