Die Stadt Duisburg verfügte daraufhin seine Ausweisung und drohte die Abschiebung an. Das Gericht bestätigte die Entscheidung nun. Angesichts des "besonders rücksichtslosen Verhaltens" und der schweren Tatfolgen bestehe ein besonders großes öffentliches Interesse, den Mann aus Deutschland fernzuhalten, entschied das Gericht.
Vor allem wegen einer "unzureichenden Aufarbeitung der Tat" gehe von dem Mann auch weiterhin die Gefahr weiterer Straftaten aus. Es bestehe darüber hinaus ein erhebliches öffentliches Interesse daran, andere Ausländer von der Begehung vergleichbarer Taten abzuschrecken.
Zugleich sei davon auszugehen, dass dem Mann eine Eingliederung im Kosovo gelingen werde. Bislang hatte er sich nur zu Urlaubszwecken dort aufgehalten.
Das Urteil fiel Ende März. Es kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.