Das Düsseldorfer Ordnungsamt hat eine unbescholtene Kiosk-Betreiberin als Drogendealerin vor Gericht gebracht. Die Frau hatte frei verkäufliche Hanfprodukte in ihrem Sortiment, die mit einem Wirkstoffgehalt von maximal 0,2 Prozent legal sein sollten. Das Ordnungsamt ließ die bunt verpackten Produkte eines Kölner Unternehmens aber analysieren und kam auf 0,34 Prozent Cannabiol-Wirkstoffgehalt.