Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Eine entsprechende Verordnung des Landes ist rechtmäßig, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW am Donnerstag in Münster entschieden und damit eine Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi abgewiesen. Das OVG ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu (Az.: 4 D 94/20.NE).