Eine exotische Savannah-Katze namens "Muffin" darf nicht weiter als Haustier in einem Wohngebiet in Kleve am Niederrhein leben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit der Stadtverwaltung recht gegeben. Das betroffene Tier ist laut Mitteilung des OVG eine Kreuzung zwischen einer afrikanischen Wildkatze Serval und einer Hauskatze.
Laut Gericht hatten "Muffins" Besitzer vorgebracht, dass die Nachfrage nach der Rasse in Deutschland auch durch die beiden Savannah-Katzen "Sushi" und "Tuna" von Pop-Star Justin Bieber gestiegen sei. Das lasse aber, so das Gericht, "nicht den Schluss darauf zu, dass die Haltung in dem betreffenden allgemeinen Wohngebiet üblich ist bzw. eine für eine Wohnnutzung typische Freizeitbetätigung darstellt".
Kreuzung aus Wildkatze und Hauskatze lebt im Stadtzentrum
"Muffin" habe auf einem Grundstück in einem allgemeinen Wohngebiet im Zentrum der Stadt Kleve gelebt. Die Stadt hatte die Haltung untersagt, die Besitzer der Katze gingen vor Gericht. Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, das bereits der Stadt recht gegeben hatte, landete der Fall final vor dem OVG (Az. 10 B 1000/25).
Laut Urteil ist eine Kleintierhaltung nur dann zulässig, "wenn diese in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt". Das sei bei Savannah-Katzen der ersten Generation - wie eben "Muffin" - in einem Wohngebiet aber nicht gegeben. In anderen Bundesländern sei die Rasse bereits in die Liste gefährlicher Tiere aufgenommen worden.