In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Münster den heute 24-Jährigen im August 2024 wegen fahrlässiger Tötung, Straßenverkehrsgefährdung, versuchten Mordes, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Laut damaligem Urteil kam der Mann im Mai 2022 beim Autofahren alkoholbedingt von der Straße ab und erfasste einen Fußgänger tödlich. Obwohl er den Aufprall bemerkte, fuhr er weiter und nahm billigend in Kauf, dass der Fußgänger an seinen Verletzungen stirbt.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Februar 2025 teilweise auf. Davon betroffen waren die Verurteilungen wegen der Straßenverkehrsgefährdung und der Trunkenheit im Verkehr. Die Verurteilungen zu den anderen Vorwürfen blieben davon unberührt. Der Bundesgerichtshof verwies die Entscheidung über diese beiden Vorwürfe zurück ans Landgericht Münster. Das Gericht musste eine neue Gesamtstrafe bilden.