Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich die Männer für ein international handelndes Geldwäschesystem zusammenschlossen. Im Tatzeitraum zwischen November 2017 und Februar 2018 erlaubten sie anderen Tätergruppen gegen Bezahlung, Geld aus Straftaten auf die Konten ihrer Gesellschaften zu überweisen. Dieses fremde Geld leiteten sie unter Angabe fiktiver Verwendungszwecke an diverse Gesellschaften im Ausland weiter, um die Herkunft zu verschleiern.
Die Angeklagten arbeiteten vor allem mit einer Gruppe aus Frankreich zusammen, die ihre Opfer mit vermeintlich lukrativen Anlagemöglichkeiten in Kryptowährungen betrog. Im Tatzeitraum befanden sich auf den Konten der Firmen der Angeklagten insgesamt mehr als fünf Millionen Euro von geschädigten Anlegern.
Zwei Angeklagte wurden wegen Geldwäsche und Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in drei Fällen verurteilt. Die anderen beiden Männer erhielten Bewährungsstrafen wegen Beihilfe zur Geldwäsche.