Bewährungsstrafe

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Landgericht Köln

Prozess um Panama Papers in Köln: Bewährungsstrafe für 57-Jährigen

Ein 57-Jähriger ist im Zusammenhang mit den sogenannten Panama Papers zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach den Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Dem 57-jährigen Schweizer wurde vor Gericht vorgeworfen, über Jahre an der Vermittlung von sogenannten Offshoregesellschaften in Steueroasen beteiligt gewesen zu sein.