Als Sektorleiter habe K. direkten Kontakt zur Europaführung der PKK gehabt. Er war dem Urteil zufolge verantwortlich für die Organisation und Koordination von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen. Auch einen Decknamen hatte er demnach und nannte sich "Rizgar".
Zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 sei er für den Sektor Süd 2 und das Gebiet Stuttgart verantwortlich gewesen. Danach habe er für einige Monate das Gebiet Köln geleitet. Von Juni 2024 bis zu seiner Festnahme Ende November 2024 führte K. dem Gericht zufolge den gebietsübergreifenden PKK-Sektor Nord sowie die Region und das Gebiet Berlin.
In Berlin wurde der inzwischen 51 Jahre alte Angeklagte vor einem Jahr auch festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aber nach der Urteilsverkündung vom Montag aufgehoben, wie das Gericht mitteilte.
Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Die Strafaussetzung zur Bewährung sei möglich, weil K. sich glaubhaft vom bewaffneten Kampf als Mittel der politischen Auseinandersetzung distanziert habe, hieß es.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe angefochten werden.
Die PKK gab im Mai ihre Auflösung bekannt und erklärte ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden für beendet. Die Türkei und ihre westlichen Verbündeten stufen sie weiterhin als Terrororganisation ein. Mehr als 40.000 Menschen wurden seit 1984 bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee getötet.