Die Angeklagte räumte die vorgeworfenen Taten demnach grundsätzlich ein. In drei Fällen veröffentlichte sie den Angaben zufolge eine Darstellung des Brandenburger Tors mit Hakenkreuzbeflaggung und Lichtinstallation mit der israelischen Flagge.
Zwei Fälle betrafen die israelfeindliche Parole "From the river to the sea". Diese soll die Angeklagte einmal bei Facebook veröffentlicht, ein anderes Mal bei einer Demonstration in Hamburg in ein Mikrofon gerufen haben. Zudem ging es um drei Postings mit Symbolen der Al-Qassam-Brigaden, des bewaffneten Arms der Terrorgruppe Hamas.
Die Verhängung der Freiheitsstrafe erfolgte der Gerichtssprecherin zufolge vor allem aufgrund von Vorstrafen. Die Angeklagte war seit 2021 bereits fünf Mal verurteilt worden. Dabei ging es um mehrere Fälle der Beleidigung sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Auch die Reichweite der Musikerin in den sozialen Netzwerken wurde beim Strafmaß berücksichtigt. Demnach folgen ihr etwa beim Onlinedienst Instagram mehr als 20.000 Menschen.