Laut Anklage hatte sich der 21-Jährige im Januar 2024 das Auto eines Freunds ausgeliehen, um es ausprobieren. Bevor er mit diesem als Beifahrer auf eine Bundesstraße fuhr, schaltete er demnach die elektronische Stabilitätskontrolle aus. Obwohl er schon in der ersten Kurve ins Rutschen geriet, beschleunigte er auf eine Geschwindigkeit zwischen 125 und 135 Kilometern pro Stunde, obwohl in dem Bereich nur Tempo 70 erlaubt war.
In einer Rechtskurve verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug - laut Staatsanwaltschaft wegen der erhöhten Geschwindigkeit, der ausgeschalteten Stabilitätskontrolle und eines Fahrfehlers. Er geriet mit dem Wagen in den Gegenverkehr und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Auto, dessen Insasse durch den Aufprall so schwer verletzt wurde, dass er noch am Unfallort starb.