Das Urteil entsprach der Forderung der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft, die den ursprünglich ebenfalls erhobenen Anklagevorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat nach der Beweisaufnahme laut Gericht nicht mehr aufrecht erhielt. Die 24-Jährige war im Mai 2021 mit einem falschen Pass von Hamburg aus nach Istanbul in die Türkei geflogen. Türkische Beamte bemerkten die Fälschung aber und verweigerten die Einreise.
Laut Gericht stand die Beschuldigte zur Tatzeit Unterstützerkreisen des IS "zumindest nahe". Die Kammer ging auch davon aus, dass die Angeklagte über die Türkei nach Syrien reisen wollte. Dass sie sich dem IS anschließen wollte, war aber nicht belegbar. "Mindestens ebenso nahe" lag Erkenntnissen der zuständigen Kammer zufolge, dass die damals bereits verwitwete Frau sich in Syrien einem potenziellen neuen Ehemann vorstellen lassen wollte.
Im Ergebnis wurde sie wegen der Verwendung des gefälschten Reisepasses zu einer Bewährungsstrafe wegen Urkundenfälschung verurteilt. Den Pass hatte sie laut Gericht vor Reiseantritt für 1000 Euro gekauft. Weil die Angeklagte zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, wäre theoretisch noch eine Jugendstrafe möglich gewesen. Mit Blick auf die Tat und die Persönlichkeit der Beschuldigten entschied sich die Kammer laut Sprecherin jedoch dagegen.